SYNDIKUS
Hier die Fragen und die Erläuterung zum Thema "SYNDIKUS":
| in Deutschland: Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird;veraltet: zunächst ein Kleriker, später dann ein Jurist, der eine Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt; |
| Synonyme |
|---|
| Firmenanwalt |
| Syndikusanwalt |
