Rubrum
Hier die Fragen und die Erläuterung zum Thema "Rubrum":
kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache;deutsches Prozessrecht: Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr. 1, 2 ZPO, § 117 II Nr. 1, 2 VwGO, § 105 II Nr. 1, 2 FGO, § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG oder § 275 StPO richtet; |
Synonyme |
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Betreff (Brief) |
Überschrift |
um was es geht |
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