Raub

Hier die Fragen und die Erläuterung zum Thema "Raub":
das gewaltsame Wegnehmen, das Rauben;Recht: die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB);das geraubte Gut, die Beute;etwas, woran man festhält und was man verteidigt  •  Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.;
FrageLösung
AneignungRaub
BemächtigungRaub
BesitzergreifungRaub
Besitzergreifung mit GewaltRaub
best verbrechenraub
Bestimmtes VerbrechenRaub
BeuteRaub
Beute, UnternehmungRaub
Bewaffneter ÜberfallRaub
DiebstahlRaub
Diebstahl mit GewaltRaub
Diebstahl mit GewaltanwendungRaub
EigentumsdeliktRaub
EinbruchRaub
EntführungRaub
EntwendungRaub
Gewaltsam wegnehmenRaub
gewaltsame AneignungRaub
gewaltsame EntwendungRaub
Gewaltsame WegnahmeRaub
Gewaltsamer Diebstahlraub
Gewaltsames WegnehmenRaub
GewalttatRaub
Gewalttat, GewaltverbrechenRaub
gewalttätiger DiebstahlRaub
GewaltverbrechenRaub
KapitalverbrechenRaub
kriminelle HandlungRaub
Kriminelles VergehenRaub
PlünderungRaub
Ratsherr in angelsächsischen LändernRaub
Rechtswidrige AneignungRaub
schwerer Diebstahl unter Anwendung von GewaltRaub
Schweres DeliktRaub
Schweres VerbrechenRaub
Strafbare HandlungRaub
StraftatRaub
Straftat, gewaltsame WegnahmeRaub
ÜberfallRaub
VerbrechenRaub
Widerrechtliche BesitzergreifungRaub
ZugriffRaub

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