im germanischen Recht die vor der Ehe vom Bräutigam zu erbringende Vermögensleistung
Hier die Antwort auf die Frage "im germanischen Recht die vor der Ehe vom Bräutigam zu erbringende Vermögensleistung":
| Frage | Länge ▼ | Lösung |
|---|---|---|
| im germanischen Recht die vor der Ehe vom Bräutigam zu erbringende Vermögensleistung | 6 Buchstaben | Wittum |
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