im mittelalterlichen Recht der pesönliche Besitz, das Familienerbgut (Mittelalter)
Hier die Antwort auf die Frage "im mittelalterlichen Recht der pesönliche Besitz, das Familienerbgut (Mittelalter)":
| Frage | Länge ▼ | Lösung |
|---|---|---|
| im mittelalterlichen Recht der pesönliche Besitz, das Familienerbgut (Mittelalter) | 5 Buchstaben | ALLOD |
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