Verleumdung
Hier die Fragen und die Erläuterung zum Thema "Verleumdung":
Rufschädigung durch falsche Aussagen oder Behauptungen;deutsches Strafrecht: Straftatbestand des § 187 StGB, der verwirklicht ist, wenn jemand wider besseres Wissen über einen anderen eine unwahre Tatsache, also Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder der Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind, behauptet, das heißt, als nach seiner eigenen Überzeugung wahr hinstellt, oder verbreitet, sie also als Gegenstand fremden Wissens weitergibt, die dazu geeignet ist, diesen verächtlich zu machen, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen o; |
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