Kapitulation
Hier die Fragen und die Erläuterung zum Thema "Kapitulation":
Kriegsrecht: die Handlung sich für militärisch besiegt zu erklären (Kapitulationen können nur von Kommandanten größerer selbständiger Einheiten unterzeichnet werden);Völkerrecht: Vertrag, in welchem sich ein Vertragspartner den Anordnungen des andern Vertragspartners unterwirft;völlige Aufgabe der eigenen Position in einer Auseinandersetzung;veraltet: in Kapitel eingeteilter Vertrag (zum Beispiel über den Dienst als Kapitulant, das heißt als Freiwilliger im Militär); |
Synonyme |
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Aufgabe |
(Eingeständnis der) Niederlage |
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